Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer neuen Immobilie! Als Vermieter haben Sie tatsächlich die Aufgabe, die Betriebskosten sorgfältig zu verwalten und diese den Mietern gegenüber abzurechnen.
Erinnert mich an die Zeit, als ich meine erste Immobilie vermietet habe. Die Betriebskostenabrechnung kann ein wenig knifflig sein, aber keine Sorge, Sie werden sich schnell daran gewöhnen. Es geht vor allem darum, die Kosten, die durch die Nutzung des Gebäudes entstehen, einmal im Jahr detailliert aufzulisten und zu berechnen, welcher Anteil davon auf den Mieter umgelegt werden kann.
Eine
Betriebskostenabrechnung sollte immer in Schriftform erfolgen und die Gesamtkosten der einzelnen Kostenarten, die Gesamtbetriebskosten, den Umlageschlüssel und die Vorauszahlungen des Mieters beinhalten. Vergessen Sie nicht, die Abrechnung rechtzeitig zuzustellen, da sonst die Ansprüche des Vermieters verfallen können. Aber machen Sie sich keine Sorgen, mit der Zeit werden Sie den Dreh raus haben und Ihre Betriebskostenabrechnungen werden wie am Schnürchen laufen. Viel Erfolg!